Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom 19.02. bis 20.02.2014 eine freiwillige Waffenübung. Hierfür beantragte er am 09.03.2014 Entschädigung des Verdienstentganges. Auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular gab er an, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und legte dem Antrag den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 bei. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) le... mehr lesen...