Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 01.10.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 10.12.2014 erklärte er schriftlich gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienst. Der Beschwerdeführer hat am 01.10.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 10.12.2014 erklärte er schriftlich gemäß Paragraph 37, Absatz 3,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat im Zeitraum vom 21.07.2014 bis 26.07.2014 Wehrdienst (Milizübung) geleistet. Mit Schreiben vom 20.07.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Entschädigung des Verdienstentganges. Er brachte vor, dass er vor Beginn des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen habe. Als Basis für die Berechnung beantragte er die Heranziehung der letzten drei Kalendermon... mehr lesen...