Entscheidungen zu § 37 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/28 2003/11/0303

Mit Schreiben vom 27. April 2003 stellte der Beschwerdeführer "an das Heeresgebührenamt" (beim Heerespersonalamt eingegangen am 5. Mai 2003) einen Antrag auf Entschädigung des Verdienstentganges für die in der Zeit vom 9. September bis 1. November 2002 bei einem näher bezeichneten Truppenkörper geleistete freiwillige Waffenübung. Er brachte vor, vor Antritt des Wehrdienstes Einkommen aus einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit bezogen zu haben und beantragte, zur Berechnung der Ents... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2003/11/0303

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §39 Abs1;HGG 1992 §39 Abs2;HGG 2001 §36 Abs1;HGG 2001 §36 Abs2;HGG 2001 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/11/0025 E 20. Oktober 2005 2004/11/0065 E 20. Oktober 2005
Rechtssatz: Ein Anspruch auf eine Entschädigung nach § 39 Abs. 2 HGG 1992 - entspricht im Wesentlichen dem hier anzuwendenden § 36 Abs. 2 HGG 2001 - besteht nur dann, wenn e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0136

Die Beschwerdeführer stehen als Professoren in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium I. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden - auf § 39 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1985 - HGG, BGBl. Nr. 87, gestützte - Anträge der Beschwerdeführer auf Fortzahlung von Vergütungen für Mehrdienstleistungen nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) für die Dauer näher angeführter Zeiten, während derer sie Präsen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0136

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/02 Leistungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1;HGG 1985 §36 Abs2;HGG 1985 §37;HGG 1985 §38;HGG 1985 §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137
Rechtssatz: Eine aus verfahrensökonomischen Gründen gewählte unterschiedliche Anknüpfung an Dienstbezüge vor dem Präsenzdienst (so hinsichtlich des Entschädig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

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