Entscheidungen zu § 37 HGG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1989/5/24 9ObA164/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/5/24 9ObA164/89

Norm: HGG §37
Rechtssatz: Durch die Verlegung des Bemessungszeitraumes vor dem Antritt der Kaderübung soll gewährleistet werden, daß die Entschädigung dem tatsächlichen Verdienstentgang besser entspricht (1003 BlgNR 15. GP,18). Entscheidungstexte 9 ObA 164/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 164/89 Veröff: JBl 1990,61 = Arb 10786 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

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