Entscheidungen zu § 35 Abs. 3 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/30 97/11/0247

Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 31. August 1997 den ordentlichen Zivildienst. Mit Eingabe an die Erstbehörde (den Bürgermeister der Stadt Innsbruck) vom 19. Dezember 1996 begehrte er die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. In seinem Antrag führte er unter anderem aus, er beabsichtige, die Wohnung nach Beendigung des Zivildienstes weiter zu behalten. Dem Antrag angeschlossen war unter anderem ein mit 10. Juni 1996 datierter Mietvertrag über ein auf ein J... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1998

RS Vwgh 1998/6/30 97/11/0247

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §13 Abs3;HGG 1992 §35 Abs3;HGG 1992 §36 Abs1;
Rechtssatz: § 35 Abs 3 HGG 1992 schreibt nicht zwingend die Beibringung bestimmter Unterlagen vor. Diese Bestimmung verpflichtet den ASt lediglich zur Vorlage der ihm zugänglichen Unterlagen; dies offensichtlich im Interesse der möglichst raschen Entscheidung über den Antrag (siehe § 36 Abs 1 HGG 1992; hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1998

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