Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2014/9/23 2012/11/0150

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde zusammengefasst aus, für die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe mangle es dem Beschwerdeführer am Vorliegen der "eigenen Wohnung" im Sinne des § 31 Abs. 2 HGG 2001. Er sei Untermieter in der (Miet-)Wohnung seines Bruders, mit dem er im gemeinsamen Haushal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/24 2001/11/0399

Mit Bescheid des Heeresgebührenamtes vom 18. Oktober 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 2001 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, dass das von ihm an einer näher bezeichneten Adresse bewohnte Zimmer und die Tatsache der Mitbenützung anderer Räumlichkeiten den Tatbestand einer eigenen Wohnung im Sinne des § 31 Abs. 2 HGG 2001 nicht erfülle. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer unbestritten am 29. Oktober 200... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2003

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