Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 24.10.2025 die Zuerkennung von Familienunterhalt für seine Ehefrau XXXX . 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 24.10.2025 die Zuerkennung von Familienunterhalt für seine Ehefrau römisch 40 . 2. Mit Bescheid vom 04.11.2025, Zl. P2037425/3-HPA/2025, wies das Heerespersonalamt (in Folge: Behörde) den Antrag ab und führte aus, er hätt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen und beantragte am 26.01.2018 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gemäß Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Der Einberufungsbefehl wurde dem BF am 23.01.2018 zugestellt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid erkannte die belangte Behörde dem BF beginnend mit 02.05.2018 Familienunterhalt in der Höhe von EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 05.06.2018 datierten Fragebogen unter anderem die Zuerkennung von Familienunterhalt. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 05.09.2018, wurde, nach einem Ermittlungsverfahren der Behörde bei dem von der bP weitere Unterlagen und Auskünfte vorgelegt bzw. erteilt wurden, dem Antrag der bP ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.12.2013, GZ. 399355/1213, dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesstelle Salzburg, zur Leistung seines Zivildienstes zugewiesen und hat diesen am 3.2.2014 angetreten. Mit Schreiben vom 2.1.2014 beantragte er die Zuerkennung von Familienunterhalt und einer Wohnkostenbeihilfe gemäß §§ 23 ff. HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 18.10... mehr lesen...