Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/17 91/11/0098

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Mai 1991 wurde aufgrund des Antrages der Beschwerdeführerin vom 15. März 1991 dem G gemäß § 25 des Heerengebührengesetzes 1985, BGBl. Nr. 87, (HGG) ab Antritt des Präsenzdienstes Familienunterhalt für seine außereheliche Tochter (die Beschwerdeführerin) zuerkannt und dessen Höhe gemäß § 29 Abs. 1 Z. 3 HGG mit S 2.000,-- monatlich festgesetzt; der Familienunterhalt ist dem Amt für Jugend und Familie-11. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1992

RS Vwgh 1992/3/17 91/11/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §140;ABGB §94;HGG 1985 §25;HGG 1985 §29 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 29 Abs 1 Z 3 HGG enthält, abgesehen von der Normierung einer Obergrenze, keine eigenen Regelungen über die Bemessung des Familienunterhaltes. Vielmehr wird durch die Wendung "der vom Wehrpflichtigen zu leistende Unterhalt" auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1992

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