Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde für den 04.05.2015 zum Grundwehrdienst einberufen. Mit Schreiben vom 29.01.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe bzw. von Familienunterhalt, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er für seinen Vater, seine Mutter und seine drei Schwestern kraft Gesetzes Unterhalt leisten müs... mehr lesen...