Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 HGG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2009/1/27 10Ob86/08g

Begründung: Markus G***** ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 16. 10. 2007 (ON U5) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 340 EUR für seinen Sohn Oliver E*****, geboren am 21. September 2000, und von 300 EUR für seinen Sohn Vincent E*****, geboren am 29. Juni 2003, verpflichtet. Die beiden Minderjährigen, vertreten durch das Land Niederösterreich als Jugendwohlfahrtsträger, stellten am 26. 2. 2008 (ON U6 und U7) Anträge auf Gewährung von Titelvorschüssen nach §§ 3... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.2009

RS OGH 2009/1/27 10Ob86/08g

Norm: UVG §7 Abs1HGG 2001 §23 Abs1ZDG §34 Abs1
Rechtssatz: Das HGG 2001, auf das das ZDG verweist, sieht grundsätzlich nur einen Antrag des Präsenzdieners auf Gewährung von Familienunterhalt vor. Der Unterhaltspflichtige hat es in der Hand, die Leistung zu beantragen. Durch eine Nichtantragstellung des Unterhaltspflichtigen auf Familienunterhalt verlieren die Unterhaltsberechtigten ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht. Es besteht auch k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.2009

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