Entscheidungen zu § 7 HebG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/16 93/11/0124

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 6 Abs. 1 lit. c des Hebammengesetzes 1963, BGBl. Nr. 3/1964, die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin als freipraktizierende Hebamme auf Dauer zurückgenommen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art130 Abs2;HebG §6 Abs1 litc;HebG §7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Niederlassungsbewilligung nach § 6 Abs 1 lit c HebG ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung. Wenn eine Hebamme wegen erwiesener Gebrechlichkeit ihrer Berufspflicht nicht nachkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

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