Der Beschwerdeführer, der mit für den Beschwerdefall unbeachtlichen Unterbrechungen seit September 1979 an der medizinischen Fakultät der Universität Wien immatrikuliert ist, beantragte mit Schreiben vom 7. März 1991 die Anerkennung des von ihm an der Freien Universität Berlin absolvierten "I. Abschnittes der ärztlichen Prüfung" anstelle des II. Abschnittes des Medizinstudiums an der Universität Wien. Mit Bescheid des Vorsitzenden der Studienkommission der medizinischen Fakultät d... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §1 Abs1;AHStG §21 Abs1;AHStG §21 Abs5;AHStG §6 Abs2;
Rechtssatz: Die Immatrikulation nach § 6 Abs 2 AHSchStG hat an nur EINER Hochschule zu erfolgen. Aus der mit der Immatrikulation untrennbar verbundenen Zulassung zu einem bestimmten ordentlichen Studium (Studienrichtung, Studienzweig) ist iVm mit § 6 Abs 2 zweiter Satz AHSchStG über eine Art "Zusatzimmatrikulation"... mehr lesen...