Entscheidungen zu § 25 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0281

Der am 9. August 1968 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1985/86 an der Universität Wien das Studium der Studienrichtungen Deutsche Philologie - Lehramt an Höheren Schulen - und der Anglistik. Nachdem der Beschwerdeführer am 28. Juni 1990 die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik (Lehramt an Höheren Schulen) durch Ablegung der 2. Diplomprüfung abgeschlossen hatte, legte er am 19. Juli 1990 den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung der Studienrichtung Deutsche Phi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0281

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §25;AHStG §5 Abs2 litf;StudFGNov 1988 §2 Abs4 lita;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Zeitaufwandes von wissenschaftlichen Arbeiten iSd § 2 Abs 4 lit a StudFG ist als Beginn die formelle Übernahme der Diplomarbeit iSd § 5 Abs 2 lit f und § 25 AHStG maßgebend. Arbeiten im Rahmen eines Seminars und die literarische Vorbereitung auf ein bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

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