Die Beschwerdeführerin absolvierte an der Technischen Universität München, Fakultät für Landwirtschaft und Gartenbau, das Studium der Gartenbauwissenschaften und erhielt hiefür den akademischen Grad eines "Diplom-Agraringenieurs Univ (Dipl.-Ing.agr.Univ.)" verliehen. Mit Schreiben vom 31. Jänner 1987 stellte die Beschwerdeführerin bei der Fachgruppenkommission Landwirtschaft der Universität für Bodenkultur (belangte Behörde) den Antrag, den von ihr erworbenen ausländischen akademi... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §15 Abs2;AHStG §17;AHStG §40 Abs1;AHStG §40 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang mit § 40 Abs 4 AHSchStG ergibt sich, daß das Nostrifikationsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Zuerkennung (Festlegung) des (angestrebten) akademischen Grades an jener inländischen Hochschule steht, bei der das beantragte inländische Studium eingerichtet ist. Eingerichtet ist eine S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §15 Abs2 idF 1984/116;AHStG §6 idF 1984/116;AVG §1;AVG §3 litc;
Rechtssatz: Aus dem AHSchStG kann die örtliche Zuständigkeit einer bestimmten Universität zur Immatrikulation nach dem Wohnsitz oder Aufenthalt des Studienwerbers nicht erschlossen werden. Die in § 15 Abs 2 AHSchStG genannte Zuständigkeit kann nur als sachliche Zuständigkeit ver... mehr lesen...