Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 GütbefG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2014/3/21 LVwG-1-923/13

1.   Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: „Fahrzeug: xxx Sie haben als gem. § 9 VStG Verantwortlicher der Firma Spedition N G in D-M, nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten wurden.Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort von D F welcher als Türkei Staatsbürger Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, mit einer dem Verkehrsunternehmer erteilten Gemeinschaftslizenz ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 21.03.2014

RS Lvwg 2014/3/21 LVwG-1-923/13

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.03.2014 Norm: Landverkehrsabkommen Gemeinschaft-Schweiz Anhang1 Abschnitt2 GütbefG §23 Abs1 Z8VO (EG) Nr 1072/2009 Art1 Abs2VO (EG) Nr 1072/2009 Art18 GütbefG § 23 heute GütbefG § 23 gültig ab 18.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2022 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 21.03.2014

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