Entscheidungen zu § 19 GSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/17 2001/07/0009

Die Bringungsgemeinschaft S (Beschwerdeführerin) findet ihre rechtliche Grundlage im Bescheid der Agrarbehörde Salzburg vom 7. Mai 1987, abgeändert mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 und berichtigt mit Bescheid vom 11. Jänner 1988. Mit der Bildung der beschwerdeführenden Bringungsgemeinschaft sollte der bereits existierende S-Weg auf eine klare rechtliche Basis gestellt werden. Das mit diesen Bescheiden bewilligte Übereinkommen der betroffenen Grundeigentümer regelt die Einräumung ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.2001

RS Vwgh 2001/5/17 2001/07/0009

Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §19;GSGG §8 Abs1;GSLG Slbg §2 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 19 GSGG handelt es sich um unmittelbar anwendbares Bundesrecht, das nicht durch die Bestimmung des § 2 Abs. 4 Slbg GSLG umgesetzt wurde. Die zuletzt genannte Bestimmung stellt vielmehr eine im wesentlichen inhaltsgleiche Ausführungsbestimmung des § 8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.2001

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