Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5 Abs5;
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Gewerbeausübung iSd § 5 Abs 5 GelVerkG zählt auch die termingerechte Erfüllung der Verbindlichkeiten. Ein Betrieb, der seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nicht und nur schleppend nach Einleitung exekutiver und mit Kosten verbundenen Maßnahmen nachkommt, ist nicht leistungsfähig. Immer w... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5 Abs5;
Rechtssatz: Die Leistungsfähigkeit eines Betriebes ist gegeben, wenn genug
Gründe: für die Sicherheit bestehen, dass der Betrieb den mit der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung verbundenen Aufgaben nachkommen könne. Sie ist sohin als gegeben anzunehmen, wenn die wirtschaftliche Lage in befähigt, die erforderlichen Fahrzeuge und B... mehr lesen...