Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien vom 19.8.1992 (ON 134) wurden Irmtraud Ü*****, die Vormünderin der beiden im
Spruch: angeführten Minderjährigen, sowie Margit G***** deren Mutter, gemäß § 22 UVG zur Rückzahlung der dem Mj. Gabriel Ü*****, im April und Mai 1991 gewährten Unterhaltsvorschüsse verpflichtet, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sich der Minderjährige seit 28.3.1991 in Heimpflege befindet. Aus Anlaß eines Rekurses der Irmtraud Ü*****, in dem ... mehr lesen...