1 Mit Schriftsatz vom 7. September 2021 zeigte der Rechtsvertreter des Mitbeteiligten einen zwischen dem Mitbeteiligten und seiner damaligen Ehegattin am 24. August 2021 abgeschlossenen Vertrag in der Form eines Notariatsaktes mit der Bezeichnung „Änderung des Ehepaktes“ beim Finanzamt Österreich an. 2 Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens setzte das Finanzamt für dieses Rechtsgeschäft eine Gebühr für Vergleiche gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG in näher angeführter Höhe - ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: EheG §97 EheG §97 Abs2 EheG §97 Abs3 EheG §97 Abs4GebG 1957 §33 TP20 EheG § 97 heute EheG § 97 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 97 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...