Begründung: Beide Parteien sind Staatsangehörige der Republik Bosnien-Herzegowina. Die zwischen ihnen am 15.6.1988 in der genannten Republik geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 5.3.1993 rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die Tochter Zenita, geboren am 22.9.1988. Die Obsorge für dieses Kind kommt der Antragstellerin allein zu. Der Antragsgegner hat für seine Tochter einen monatlichen Unterhalt von S 2.200,-- zu leisten. Der letzte gemeinsame, gewöhnlich... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile lebten vom 15.6.1963 bis 6.12.1979 in aufrechter Ehe und schlossen nach der Scheidung am 26.1.1981 neuerlich die Ehe. Diese Ehe wurde am 30.8.1985 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der ersten Ehe der Streitteile entstammen vier Kinder, die am 3.1.1965, 2.2.1966 und - als Zwillinge - am 15.7.1968 geboren wurden. Der Antragsgegner ist Eigentümer eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum an einem Reihenhaus verbunden ist. Er ... mehr lesen...