Begründung: Die Parteien hatten am 4.12.1976 die Ehe geschlossen. Diese wurde mit Urteil vom 29.10.1993 rechtskräftig geschieden. Die Eheleute waren schon vor der Eheschließung Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 KG P*****, die Frau zu einem Drittel, der Mann zu zwei Drittel. In den Jahren 1978 bis 1981 wurde ein neues Wohnhaus auf der Liegenschaft errichtet. Die Kosten der Neuerrichtung trug im wesentlichen der Mann, der dazu den Verkaufserlös aus einem Liegenschaftsverkauf in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24.7.1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 21. Februar 1985, 11 Cg 409/84, rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragstellerin geschieden. Der Ehe der Streitteile entstammt die am 10.10.1971 geborene Tochter Claudia. Die Elternrechte bezüglich dieses Kindes stehen dem Antragsgegner allein zu; das Kind befindet sich in seiner Pflege und Erziehung. Die eheliche Lebensgemeinschaft wur... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils ... mehr lesen...
Die 1962 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Jänner 1980 geschieden. Die geschiedene Ehefrau brachte am 17. April 1980 im Sinne des § 85 EheG einen Antrag mit dem formellen Begehren ein, das eheliche Gebrauchsvermögen unter die Parteien im Sinne des § 81 EheG aufzuteilen. Dazu erklärten die geschiedenen Ehegatten am 1. August 1980 übereinstimmend, "daß lediglich d... mehr lesen...