Entscheidungen zu § 91 Abs. 2EheG EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2010/1/27 7Ob105/09f

Begründung: Die Parteien haben am 27. Juni 1992 die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 21. März 2003 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden wurde. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Die Parteien haben am 27. Juni 1992 die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 21. März 2003 gemäß Paragraph 49, EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden wurde. Beide Parte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.2010

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