Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Schenkung einer Sache im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG liegt auch dann vor, wenn sie von einem Ehegatten zwar gekauft, ihm jedoch der entrichtete Kaufpreis von einem Dritten unentgeltlich überlassen worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 815/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 815/79 European ... mehr lesen...