Norm: EheG §60 Abs3EheG §61 Abs1JMV Nr 283/1897 §11ZPO §530 E1ZPO §541
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen hindert nicht die Beschränkung des aufhebenden Erkenntnisses über eine Wiederaufnahmsklage auf die Klage oder die Widerklage allein oder auf den Schuldantrag oder Mitschuldantrag unter Belassung des Ausspruches über die Scheidung. RG vom 24.03.1943, IV 23/43 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs1
Rechtssatz: Ist die Widerklage der Ehefrau nach §§ 47, 49 EheG, die Klage des Ehemannes aber nur nach § 50 EheG berechtigt, so kommt letzteres im Urteilsspruch nicht zum Ausdruck. Entscheidungstexte 5 Ob 107/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 5 Ob 107/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...