Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 28. Oktober 1985, 1 C 950/83-34, hat das Erstgericht die Ehe der Streitteile aus beiderseitigem Verschulden geschieden und hiebei ausgesprochen, daß das überwiegende Verschulden den Beklagten und Widerkläger (im folgenden kurz Beklagter) trifft. Dieses Urteil wurde beiden Parteienvertretern am 15. November 1985 zugestellt. Am 13. Dezember 1985 gab der Beklagte eine Berufung gegen das erwähnte Urteil zur Post, mit dem er das Ersturteil nur inso... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D EheG §60 EheG §61 ZPO §391 A EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 60 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 EheG §61 EheG § 60 heute EheG § 60 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 60 gültig von 01.08.1938 bis 30.06.2001 EheG § 61 heute ... mehr lesen...