Norm: EheG §39 EheG § 39 heute EheG § 39 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
"Drohung" ist jede von einer bestimmten Person an eine andere bestimmte Person gerichtete Ankündigung irgendeines körperlichen, psychischen, vermögensrechtlichen oder gesellschaftlichen Übels im weitesten Sinn d... mehr lesen...
Norm: EheG §39 EheG § 39 heute EheG § 39 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Drohung ist nur dann ein Grund zur Aufhebung der Ehe, wenn der andere Eheteil oder auch ein Dritter für den Fall, daß es nicht zur Heirat kommen sollte, ein gewichtiges Übel in Aussicht gestellt hat. Eine durch... mehr lesen...
Norm: EheG §39 EheG § 39 heute EheG § 39 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Fürstlich Liechtensteinischer Oberster Gerichtshof 12.8.1955 J 477/217 Ist eine bei Eheabschluß durch Zwangslage hervorgerufene Furcht der Drohung gleichzusetzen? - Wann geht das Recht, sich auf die Drohung (Zwa... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Die Drohung muß nicht auf den Abschluß der Ehe gezielt haben, die Zwangslage kann auch durch andere Tatsachen begründet werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 99... mehr lesen...
Norm: EheG §39 EheG § 39 heute EheG § 39 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Auch die Drohung durch den eigenen Vater bildet einen Aufhebungsgrund.
Entscheidungstexte 3 Ob 552/38 Entscheidungstext OGH 28.09.1938 3 Ob 55... mehr lesen...