Entscheidungen zu § 28 EheG

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TE UVS Wien 2004/10/29 01/11/8210/2004

1.] Mit Bescheid vom 12.10.2004 wurde zu III-1.117.545-FrB/04 gegen die Bf von der BPD Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, als belangte Behörde, die Schubhaft verhängt. Der Spruch: des Bescheides führt aus, dass die Schubhaft gemäß § 61 FrG 1997 zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach §§ 33 und 34 FrG, zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 36 FrG, zur Zurückschiebung nach § 55 FrG und zur Abschiebung nach § 56 FrG anzuordnen war. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/29 01/11/8210/2004

Rechtssatz: In der Sache ist die Feststellung zu treffen, dass die belangte Behörde die zwingende
Norm: der §§ 27 und 28 iVm §§ 20-25 des Ehegesetzes, deutsches Reichsgesetzblatt I S 807/1938 nicht beachtet hat. Auf Basis dieser zivilrechtlichen Bestimmung darf sich niemand auf die Nichtigkeit einer Ehe berufen, solange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist. Es kann somit in Anbetracht der Bestimmung des Ehegesetzes nicht angehen, dass die polizeiliche Behö... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.10.2004

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