Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bundesminister für Inneres versagte dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 30. Juli 1996 gemäß §5 Abs1 des Aufenthaltsgesetzes, BGBl. 466/1992 idF BGBl. 201/1996 (AufG), in Verbindung mit §10 Abs1 Z4 des Fremdengesetzes, BGBl. 838/1992 idF BGBl. 505/1994, die beantragte Aufenthaltsbewilligung. römisch eins. 1. Der Bundesminister für Inneres versagte dem Beschwerdeführer, einem türkis... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: AufenthaltsG §5 Abs1BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1FremdenG §10 Abs1 Z4 EheG §23 EheG § 23 heute EheG § 23 gültig ab 01.08.1938
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung v... mehr lesen...