Entscheidungen zu § 23 EheG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 511-512 von 512

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 89/01/0276

Mit Eingabe vom 9. März 1988 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag festzustellen, daß ihr Familienname "D" und nicht "N" laute. Diesen Antrag begründete die Beschwerdeführerin damit, daß sie nach Scheidung ihrer Ehe (1985) mit einem österreichischen Staatsbürger weiterhin den Ehenamen "D" geführt, dann aber am 10. Mai 1987 in einem Rechtsanwaltbüro in Ägypten einen Ehevertrag mit N, der moslemischen Glaubens sei, geschlossen habe. Die Beschwerdeführerin, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 89/01/0276

Index: 20/02 Familienrecht20/09 Internationales Privatrecht74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EheG;IPRG §17;IPRG §6;
Rechtssatz: Aus (hier schon über einen erheblichen Zeitraum) nicht mehr in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften hier: das bis 1938 bestandene kanonische Ehehindernis der Religionsverschiedenheit kann kein Rückschluß auf die nunmehrigen Grundwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

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