Entscheidungen zu § 114 EheG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/26 88/14/0195

Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Chemie. Für die Jahre 1982 bis 1984 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer vertrat unter anderem die Auffassung, daß die für bestimmte Einkünfte aus der Tätigkeit als Gutachter und Betriebsberater in Anspruch genommene Tarifbegünstigung des § 38 Abs. 4 EStG 1972 nicht zustehe, weil alle Einkünfte des Beschwerdeführers "aus einer Gutachtertätigkeit stammen", sodaß die gesetzliche Voraussetzung, wonach derart... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1993

RS Vwgh 1993/1/26 88/14/0195

Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;ZPO §52 Abs3;ZPO §54;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Qualifikation von Kosten sowohl eines aufgezwungenen Scheidungsverfahrens als auch der Beischaffung von Beweisen (Detektivkosten) als außergewöhnliche Belastung (in concreto hat die Abgabenbehörde den Detektivkosten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 89/01/0276

Mit Eingabe vom 9. März 1988 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag festzustellen, daß ihr Familienname "D" und nicht "N" laute. Diesen Antrag begründete die Beschwerdeführerin damit, daß sie nach Scheidung ihrer Ehe (1985) mit einem österreichischen Staatsbürger weiterhin den Ehenamen "D" geführt, dann aber am 10. Mai 1987 in einem Rechtsanwaltbüro in Ägypten einen Ehevertrag mit N, der moslemischen Glaubens sei, geschlossen habe. Die Beschwerdeführerin, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 89/01/0276

Index: 20/02 Familienrecht20/09 Internationales Privatrecht74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EheG;IPRG §17;IPRG §6;
Rechtssatz: Aus (hier schon über einen erheblichen Zeitraum) nicht mehr in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften hier: das bis 1938 bestandene kanonische Ehehindernis der Religionsverschiedenheit kann kein Rückschluß auf die nunmehrigen Grundwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

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