Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Pun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q ProkG §1 ProkG §3 StmkLGVG §1VlbgLGVG §1VlbgLGVG §3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ProkG § 1 heute ProkG § 1 gültig ab 01.01.2009 ... mehr lesen...