Norm: AHG §8AHG §9 Abs4AHV §1AHV §2JN §20 Z4ProkG §1 Abs4
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Präsident des Oberlandesgerichts als Organ der Justizverwaltung aus Anlaß des Aufforderungsverfahrens nach § 8 AHG über Weisung des Bundesministeriums für Justiz als obersten Organs der Justizverwaltung (im formellen Sinn) selbst beziehungsweise unter Mitwirkung von Richtern dieses Oberlandesgerichts dem Bundesministerium für Justiz als seiner Oberbehörde... mehr lesen...
Norm: AHG §8BHG §45 Abs1ProkG §1 Abs1 Z1ProkG §1 Abs2ProkG §1 Abs4
Rechtssatz: Ungeachtet des sich aus § 1 Abs 4 ProkG idF des Art XXI der WGN 1989, ergebenden ausschließlichen Vertretungsrechts des Bundes durch die Finanzprokuratur zur Abgabe der in § 8 AHG vorgesehenen Erklärung, die Ausfluß der Befugnis ist, den Bund vor Gerichten (ausschließlich) und vor Verwaltungsbehörden zu vertreten, ist dadurch ein anderes Organ des Rechtsträgers nicht... mehr lesen...