IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. **, Adresse, v.d. Rechtsanwälte, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 6.10.2015, ***, wegen einer Übertretung nach dem LFG nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird F o l g e gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG ... mehr lesen...