Norm: EGUStG 1972 ArtXII Z1EisbEG §4 AEisbEG §8 Abs1EisbEG §23 Abs1UStG 1972 §22 Abs1
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf eine Entschädigungsrente nach § 8 Abs 1 EisbEG ist nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 Abs 1 EisbEG selbst dann ausgeschlossen, wenn bei freier Verpachtung die Überwälzung der Mehrwertsteuer durch einen nicht buchführungspflichten Landwirt auf den Pächter hätte erfolgen können. ... mehr lesen...