Norm: UStG 1994 §21 Abs1a
Rechtssatz: Der in § 21 Abs 1a vierter Unterabsatz UStG 1994 normierte Eintritt der - (bloß) an das Unterbleiben einer Entrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung geknüpften - Vorverlegung der Fälligkeit war nicht davon abhängig, dass die Abgabenbehörde die Mitteilung des zu entrichtenden Betrages in die Form eines Bescheides kleidete. Die angesprochene Rechtsfolge setzte zwar (aber auch nur) eine Mitteilung der H... mehr lesen...