Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: B-VG Art.130 Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 Z7 BWG §3 Abs1 BWG §4 Abs1 BWG §98 Abs1a FMABG §22 Abs2a FMABG §22d Abs1 UStG 1994 §2 Abs1 VbVG §5 Abs2 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...