Norm: UStG 1994 §10UStG 1994 §17
Rechtssatz: Jedenfalls soweit der Hauptgegenstand der Leistung durch eine Novation (hier: Vergleich) keine Änderung erfährt, unterliegt die novierte Leistung demselben Steuersatz wie jene aufgrund der ursprünglichen Obligation. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i ... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §17
Rechtssatz: Steuerrechtlich erfolgt eine Vereinnahmung der Gegenleistung aus der ursprünglichen Obligation unbeschadet deren Novierung dann, wenn der Unternehmer aufgrund der Novation die freie Verfügungsmacht über einen Vermögenswert erlangte. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i ... mehr lesen...