Entscheidungen zu § 16 Abs. 20 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/10/5 85/15/0178

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303;UStG 1959 §16 Abs20;UStG 1959 §17 Abs9;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 16 Abs 20 und des § 17 Abs 9 UStG 1959 sind nach stRsp des VwGH gegenüber den Bestimmungen der BAO über die Wiederaufnahme des Verfahrens als Spezialnormen anzusehen. Daher ist der Einwand des Abgabenschuldners, USt-Vergütungen dürfen nur zurückgefo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1987

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