Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. April 2024 begehrte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz. Die belangte Behörde nahm eine Niederschrift über dieses Begehren auf. Darin machte der Beschwerdeführer alle erforderlichen Angaben, legte alle Nachweise vor und erklärte, das er bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder wählen wolle. Sein aktiv... mehr lesen...