IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwalt BB, gegen das Straferkenntnis der EE vom 04.03.2020, Zl ***, sowie gegen die Beschwerde der CC für das CC vom 23.4.2020, betreffend eine Übertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde... mehr lesen...