IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwalt BB, sowie gegen die Beschwerde der CC für das DD vom 23.4.2020, gegen das Straferkenntnis der EE vom 04.03.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), zu Recht: 1. Der Beschwerde des Beschwerdeführer AA wird insofern Folge ... mehr lesen...