IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst/erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 10.08.2023, Zl ***, in einer Angelegenheit nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG 2005), den I. römisch eins. Beschluss: 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt I. wird Folge gegeben und der Spruchpunkt aufgehoben. Der Beschwerde gegen S... mehr lesen...