IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Eidlitz über die Beschwerde der Frau G. J., eingelangt am 26.8.2014, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, MA 35 (belangte Behörde), vom 30.7.2014, Zl. MA35-9/1851507-03, mit welchem festgestellt wurde, dass das unbefristete Niederlassungsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) beendet ist, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfa... mehr lesen...