Entscheidungen zu § 17 ETG 1992

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

TE UVS Wien 2013/02/06 06/42/13277/2012

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: ?1.) Sie haben als Eigentümer und somit Betreiber der elektrischen Anlage in Wien, S.-straße, Wohnung 5, zu verantworten, dass entgegen § 9 Abs. 2 ETG 1992, wonach der Betreiber einer elektrischen Anlage den mit der Überwachung und sicherheitstechnischen Prüfung betrauten Personen Zutritt - bei Gefahr im Verzuge jederzeit - zu der elektrischen Anlage zu ermöglichen, jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und ihnen die nötigen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.02.2013

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten