Entscheidungen zu § 1 ETG 1992

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1985/4/23 2Ob549/85

Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte im Sommer 1981 im Auftrag der Österreichischen Bundesforste im Raum von Unterweissenburg und Muhr (Lungau) Holzschlägerungs- und Bringungsarbeiten durch. Er verwendete eine transportable 1.350 m lange 'Seilbahnanlage' (Seilwinde), die er mit einem 100 m langen Stahlseil (Strahlungserder) erdete. Durch einen Blitzschlag wurde ein in der Nähe befindliches Fernmeldekabel der Österreichischen Post- und Telegrafenverwaltung beschädigt. Die klagend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.04.1985

TE OGH 1975/12/3 1Ob307/75 (1Ob308/75)

In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1975

RS OGH 1975/12/3 1Ob307/75 (1Ob308/75), 2Ob549/85

Norm: ABGB §1298ABGB §1311 IIcETG §1ETG §3
Rechtssatz: Blitzschutzanlagen sind elektrische Betriebsmittel im Sinne des ETG. Sie sind daher so herzustellen, daß in ihrem Gefährdungsbereich und Störungsbereich auch der sichere und ungestörte Betrieb von vorhandenen Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegrafenverwaltung gewährleistet ist. Wer diese Vorschrift verletzt, muß beweisen, daß dies unverschuldet geschah oder der Schade auch ohne Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1975

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