1 Mit Gruppenfeststellungsbescheid vom 28. September 2016 stellte das Finanzamt das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 bestehend aus der G GmbH als Gruppenträgerin und der M GmbH sowie der T GmbH als Gruppenmitglieder ab der Veranlagung für das Jahr 2016 fest. 2 Zu diesem Zeitpunkt hielt die G GmbH (Großmutter) 100% der Anteile an der M GmbH (Mutter), die wiederum 100% der Anteile an der T GmbH (Tochter) hielt. 3 Mit Einbringungsvertrag vom 18. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §192BAO §295BAO §93aKStG 1988 §9 Abs8KStG 1988 §9 Abs9
Rechtssatz: Der Gruppenfeststellungsbescheid stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Daraus ergibt sich, dass der Gruppenfeststellungsbescheid insbesondere auch für das Bestehen der Gruppe an sich und die Frage, welche ... mehr lesen...