Die Beschwerdeführerin, ein Versicherungsunternehmen, erlitt in den Streitjahren 1996 bis 1998 in allen Geschäftsbereichen einen Rückgang der Prämieneinnahmen, wies in den Bilanzen aber die Risikorücklage gemäß § 73a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in jeweils unveränderter Höhe aus. Die Beschwerdeführerin, ein Versicherungsunternehmen, erlitt in den Streitjahren 1996 bis 1998 in allen Geschäftsbereichen einen Rückgang der Prämieneinnahmen, wies in den Bilanzen aber die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: KStG 1988 §16;KStG 1988 §26a Abs3 idF 1996/201;VAG 1978 §73a Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/13/0141 E 27. Jänner 2009
Rechtssatz: Die ihrerseits eindeutige Regelung in § 26a Abs. 3 dritter Satz KStG 1988 spiegelt das unveränderte, auch für das Jahr 1996 maßgebende Verständnis des § 73a Abs. 2 VAG du... mehr lesen...