Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2018/10/18 Ro 2016/15/0040

1 Bei der revisionswerbenden Partei, einem gemeinnützigen Verein, fand eine Außenprüfung statt, bei der vom Prüfer Grundstücksveräußerungen der Jahre 2012 (nach dem 31. Mai 2012) und 2013 aufgegriffen und als steuerpflichtig (Immobilienertragsteuer) qualifiziert wurden. Die Veräußerung im Jahr 2012 betraf eine Liegenschaft in M mit einem Veräußerungserlös in Höhe von 235.000 EUR. Im Jahr 2013 wurde eine Liegenschaft in E um 227.431,40 EUR veräußert. 2 Das Finanzamt folgte de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2018

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