Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/11 90/14/0153

Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs 1 Z 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Die Durchführung einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde erstmal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 90/14/0153

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0246 2 Stammrechtssatz Abschnit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/19 90/14/0245

Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig Bleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1990, 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. W i e n , am 19. Februar 1991 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/29 90/14/0246

Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahresabschluß 1988 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte ein Zehntel des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und außerdem § 64 Abs. 5 BewG ebenso wie § 12 Z. 3 KStG 1966 jeweils in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung ni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0246

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/13/0170 E 13. Februar 1991 90/13/0171 E 13. Februar 1991 90/13/0172 E 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

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