Norm: §6 SanktG , §§3 Abs16, 10 Abs2 FBG SanktG § 6 gültig von 01.07.2010 bis 10.02.2025 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/2025
Rechtssatz: Auch im Rekursverfahren nach § 6 Abs 2 SanktG sind nova producta nur dann zulässig, wenn ihr Inhalt nicht ohne wesentliche Nachteile in einem anderen Verfahren geltend gemacht werden kann. Dies ist hier regelmäßig nic... mehr lesen...